URLAUB IN ITALIEN: DIESE VERKEHRSREGELN SOLLTEN SIE KENNEN, UM STRAFEN ZU VERMEIDEN

Promillegrenze, Maut und Co.

Urlaub in Italien: Diese Verkehrsregeln sollten Sie kennen, um Strafen zu vermeiden

Ein Urlaub sei gut geplant. Das beginnt bereits bei der Anreise. Auch in Deutschlands Nachbarland Italien gilt es, einiges zu beachten.

Rom/München – Pasta, Pizza, Sonne, Strand: Italien gilt als eines der beliebtesten Urlaubsländer schlechthin. Zuletzt hatten Dürre und Überschwemmungen dem Land vor Pfingsten zugesetzt. Viele Touristen wird das aber nicht von einer Reise abhalten. Ein Urlaub in Italien will dennoch gut geplant sein. Insbesondere bei der Anreise mit dem Pkw gilt es, einiges zu beachten. Denn es gibt die ein oder andere harte Verkehrsregel. Ein Überblick.

Urlaub in Italien: Vorsicht bei Anreise mit dem Auto - Tempolimit auf der Autobahn

Deutschland ist das einzige Land ohne Tempolimit in Europa. Im Wahlkampf zur Bundestagswahl warben die Grünen aktiv für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h auf deutschen Autobahnen. Zunächst ohne Erfolg. Wer also nach Italien reist, muss sich umstellen. Denn in unserem Nachbarland gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.

Maut in Italien: Das müssen Urlauber wissen

Urlaub in Italien: Diese Promillegrenze gilt in Deutschlands Nachbarland

Im Urlaub etwas zu trinken, ist nicht unüblich. Anschließend sollten Fahrende das Auto aber lieber stehen lassen. Die Promillegrenze in Italien beträgt 0,5. Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Personen, die noch keine drei Jahre ihren Führerschein besitzen. Die Strafen für Alkohol am Steuer sind immens. Ab 1,5 Promille drohen laut ADAC Geldstrafen bis zu 6.000 Euro. Auch eine Beschlagnahmung des Autos oder eine Zwangsversteigerung seien denkbar.

Linien für Parkplätze in Italien: Doch welche Farbe bedeutet was?

Besonders in Städten ist die Parkplatzsuche indes nicht immer die einfachste. Während die gängigen deutschen Schilder für Parkverbot und Co. bekannt sind, ist die Umstellung in Italien ein wenig größer. Wie der ADAC mitteilt, sind Parkplätze hier auch durch verschiedenfarbige Linien gekennzeichnet:

Telefon am Steuer: Es droht ein sofortiges Fahrverbot

Mit einer Freisprechanlage gestattet, sonst verboten: Ein Telefon am Steuer ist in Italien strikt untersagt. Wer dagegen verstößt, riskiert neben seiner eigenen und der Gefährdung anderer nicht nur zusätzlich auch eine Geldstrafe. Laut ADAC muss ebenso mit einem Fahrverbot an Ort und Stelle gerechnet werden. Und das gilt nicht nur für Italiener, sondern auch für Urlauber beziehungsweise Autofahrer, die aus dem Ausland einreisen. Ähnlich ergeht es Motorradfahrern, die keinen Helm tragen. Laut ADAC kann dieses infolge 60 Tage lang beschlagnahmt werden und in Sicherheitsverwahrung kommen.

Daneben gibt es in dem Land auch noch einige andere Gesetze, die Urlauber kennen sollten, um die Auszeit nicht unnötig aufs Spiel zu setzen. (mbr)

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