BAHN-STREIK AB MITTWOCH: BEI VERSPäTUNGEN UND ZUGAUSFäLLEN – DIESE RECHTE HABEN REISENDE

„Massive Einschränkungen“

Bahn-Streik ab Mittwoch: Bei Verspätungen und Zugausfällen – diese Rechte haben Reisende

Ab Mittwoch findet ein 20-stündiger Bahn-Streik statt. Pendler und Reisende müssen mit Verspätungen und Zugausfällen rechnen. Fahrgäste haben bei solchen Fällen einige Rechte.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) kündigt für Mittwoch einen Warnstreik an. Hintergrund sind laufende Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn (DB), bei denen beide Seiten bislang auf keinen grünen Zweig kommen. Von Mittwochabend, 22 Uhr bis Donnerstagabend, 18 Uhr sollen Beschäftigte der GDL ihre Arbeit bei der Deutschen Bahn niederlegen. Es wird von enormen Auswirkungen auf den Schienenverkehr ausgegangen, die wohl vor allem Pendler betreffen werden.

GDL kündigt Streik an: Deutsche Bahn empfiehlt Reise zu verschieben

Die Deutsche Bahn spricht von „massiven Beeinträchtigungen im Fern-, Regional- und S-Bahn Verkehr.“ Doch was bedeutet das jetzt konkret für Pendler und Co.? Höchstwahrscheinlich werden zahlreiche Züge verspätet eintreffen oder sogar ausfallen. Die Deutsche Bahn wird derzeit an einem Notfallplan arbeiten, weist aber auch auf der Webseite darauf hin, dass der Streikfahrplan „nur ein sehr begrenztes Grundangebot“ sichert.

„Bitte sehen Sie von nicht notwendigen Reisen während des GDL-Streiks ab und verschieben Sie Ihre Reise auf einen anderen Zeitpunkt“, so die DB weiter. Ob ein Zug fährt oder nicht, ist unter anderem in der DB-App nachzulesen.

Bahn-Streik ab Mittwoch: Verspätungen und Zugausfälle – diese Rechte haben Reisende

Zugreisende, die vom GDL-Streik betroffen sind, haben einige Rechte, die sie geltend machen können. Dazu zählen folgende Möglichkeiten:

  • Spätere Reise: Reisende können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen.
  • Sonderkulanz: Fahrgäste können ihre Reise vorverlegen und bereits im Laufe des Mittwochs früher fahren.
  • Geld zurück bei Zugausfall oder Verspätung: Fährt der Zug gar nicht bzw. Fahrgäste wollen komplett auf die Reise verzichten, erhalten sie den vollen Fahrpreis für das Bahnticket ohne Abzüge erstattet.

Bahn-Streik: Diese Rechte gelten für Reisende, die ihre Fahrt später antreten wollen

Wer die Reise später antreten möchte, der muss beachten, dass das Ticket für die Fahrt zum ursprünglichen Ziel gilt. Ein nicht reservierungspflichtiger Zug darf für die Weiterfahrt genutzt werden. Wer auf einen „höherwertigen Zug“, wie beispielsweise einen ICE, umsteigen muss, der muss zunächst den Aufpreis bezahlen. Die DB weist aber darauf hin, dass diese Kosten über das Servicecenter erstattet werden können. Die Regelung gilt aber nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Deutschlandticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).

Wer einen Sitzplatz reserviert hat, kann diesen ebenfalls kostenfrei stornieren. Zugreisende, die ein internationales DB-Ticket haben, können ebenfalls auf die Fahrgastrechte zurückgreifen. Für reservierungspflichtige Züge (z. B. nach Frankreich) müssen neue Reservierungen gebucht werden. Diese neue Reservierung ist kostenfrei und wird nach Verfügbarkeit ausgegeben.

Bahn-Streik: Diese Rechte haben Reisende, die ihre Fahrt früher antreten wollen

Wer seine Reise trotz GDL-Streik antreten, aber früher fahren will, der kann ebenfalls sämtliche Bahnverbindungen (nicht reservierungspflichtige Züge) nutzen. Die DB erklärt, dass diese Regelung auch für touristische und Gruppen-Tickets im Fernverkehr gelten. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Für Fahrten aus oder ins Ausland bietet die DB auch eine Kulanz an. „Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung, sofern dieselben Beförderer wie auf dem Ticket angegeben genutzt werden.“

Wichtig: Wer früher fährt und noch ein anderes ÖPNV-Ticket gekauft hat, um beispielsweise vom Bahnhof in die Innenstadt zu kommen, der muss sich ein neues kaufen und bekommt den Aufpreis nicht erstattet.

Bahn-Streik: Diese Rechte haben Reisende, die von Verspätungen und Zugausfällen betroffen sind

Fällt ein Zug wegen des GDL-Streiks aus, dann haben Reisende die Möglichkeit, die Kosten erstattet zu bekommen. Das gilt auch für Zugverspätungen von mehr als 60 Minuten. Laut DB gibt es für Fahrgäste dann folgende Rechte:

  • Bei einem Zugausfall wird der volle Fahrpreis erstattet.
  • Wenn Reisende nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind, können sie sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.

    Wenn Fahrgäste die Reise unterwegs abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind, können sie sich ebenfalls den vollen Fahrpreis erstatten lassen.

Mehr Informationen zu den Fahrgastrechten und den genauen Ablauf, wie eine Erstattung eingereicht wird, ist auf der Webseite der Deutchen Bahn nachzulesen.

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